1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47,

Informationen bezüglich der Schulbuchausleihe

Informationen bezüglich der Schulbuchausleihe

Wir möchten den Abgabetermin 15.03.2018 für Anträge zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe in Erinnerung bringen. Die Schulbuchausleihe unterscheidet sich in eine entgeltliche und eine unentgeltliche Ausleihe. Bei der unentgeltlichen Ausleihe erhalten die berechtigten Schülerinnen und Schülern alle Schulbücher sowie Arbeitshefte (mit wenigen Ausnahmen) unentgeltlich. Hierzu ist eine Antragsstellung mit dem Nachweis des Jahreseinkommens notwendig.

Die begründeten Unterlagen sind zwingend beizufügen. Entsprechende Anträge liegen in den Schulen oder können bei Bedarf auch unter der Internetseite: http://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20182019.html ausgedruckt werden.

Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen direkt bei der Stadtverwaltung Frankenthal, im Bereich Schulen, Kultur und Sport, Karolinenstraße 3, 67227 Fran-kenthal, Zimmer 104, einzureichen.

Der Abgabetermin 15. März 2018 ist verbindlich einzuhalten. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler besuchen wird. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen. Die Einhaltung dieses Termins ist unter anderem erforderlich, damit die Beschaffung der entsprechenden Bücher und Arbeitshefte frühzeitig erfolgen kann.