1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47,

Unentgeltliche Schulbuchausleihe

Unentgeltliche Schulbuchausleihe

Nachdem in den vergangen Tagen allen Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen ein Antrag auf Lernmittelfreiheit ausgeteilt wurde, möchten wir Sie auf diesem Wege über die Möglichkeit an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen aufmerksam machen.

Die Schulbuchausleihe unterscheidet sich in eine entgeltliche und eine unentgeltliche Ausleihe. Bei der unentgeltlichen Ausleihe erhalten die berechtigten Schülerinnen und Schüler alle Schulbücher sowie Arbeitshefte (mit wenigen Ausnahmen) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierzu ist eine Antragsstellung mit dem Nachweis des Jahreseinkommens notwendig. Entsprechende Anträge liegen in den Schulen oder können bei Bedarf auch unter der Internetseite:

http://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20192020.html

ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen jedes Jahr neu direkt bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), im Bereich Schulen, Kultur und Sport, Karolinenstraße 3, 67227 Frankenthal, Zimmer 104, bis zum 15. März 2019 einzureichen.

Der Abgabetermin 15. März 2019 ist verbindlich einzuhalten. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler besuchen wird. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen. Die Einhaltung dieses Termins ist unter anderem erforderlich, damit die Beschaffung der entsprechenden Bücher und Arbeitshefte frühzeitig erfolgen kann.