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Wichtig: Covid19-Erkrankung in der Klasse 6c

Wichtig: Covid19-Erkrankung in der Klasse 6c

Liebe Schulgemeinschaft,

leider gibt es an der IGS-Frankenthal eine bestätigte Covid-19-Erkrankung in der Klasse 6c. Das Gesundheitsamt ist informiert und leitet die notwendigen Schritte ein. Um das weitere Infektionsrisiko zu minimieren, wird im Rahmen der Handlungsanweisungen des zuständigen Gesundheitsamtes der gesamte Präsenzunterricht, d.h. der Unterricht vor Ort, der Klasse 6c ab sofort ausgesetzt und als Fernunterricht realisiert. Informationen zum Fernunterricht bzw. Homeschooling an unserer Schule finden Sie hier!

Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 6c dürfen ab sofort bis auf Weiteres das Schulgebäude nicht mehr betreten und sind angehalten, Kontakte im privaten Bereich auf ein Minimum zu reduzieren. Welche Schülerinnen und Schüler der Klasse 6c zudem direkt in eine häusliche Quarantäne müssen, entscheidet zeitnah das Gesundheitsamt, welches über die Schulleitung den Kontakt zu den entsprechenden Schülerinnen und Schülern herstellt.

Auch einzelne Lehrkräfte, die vergangene Woche in der Klasse 6c unterrichteten, sind von den Maßnahmen betroffen und dürfen ebenfalls das Schulgebäude ab sofort nicht mehr betreten – die Stufenleitung oder die Schulleitung nimmt mit den betroffenen Lehrkräften Kontakt auf. Auch hier gilt es prophylaktisch, die privaten Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die Anweisungen des Gesundheitsamtes bzgl. einer etwaigen Quarantäne abzuwarten.

Gerade jetzt gilt noch einmal der Hinweis an die gesamte Schulgemeinschaft, die Hygienevorschriften umsichtig und gewissenhaft einzuhalten und Rücksicht auf andere zu nehmen.

Hinweis an unsere Elternschaft

Achten Sie gerade jetzt bei Ihren Kindern auf etwaige Symptome des Coronavirus. Bei Infekten mit einem ausgeprägteren Krankheitswert und Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes (Symptome z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) darf die Schule nicht besucht werden. Wenn keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen (z.B. kein wissentlicher Kontakt zu einem bestätigten Fall oder keine COVID-19 Erkrankung bei den Erwachsenen in der Familie), kann wie sonst auch bei Infekten die Genesung abgewartet werden. Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie telefonisch Kontakt zum Arzt/zur Ärztin aufnehmen. Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet die behandelnde Ärztin/der behandeln- de Arzt über die Durchführung eines Tests auf Infektion mit SARS-CoV-2.

Kinder mit deutlicher Symptomatik bzw. mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen wie z.B:

  • Fieber (≥ 38,5°C bei Kleinkindern, ≥ 38°C bei Schulkindern und/oder
  • Husten(nichtdurcheinechron.Erkrankungverursacht)und/oder
  • Störung des Geruchs-und/oder Geschmackssinns
  • akute Symptome einer Atemwegserkrankung jeglicher Schwere und Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage vor der Erkrankung

dürfen die Schule auf keinen Fall betreten und sollten ärztlich vorgestellt werden. Die Ärztin/ der Arzt wird dann entscheiden, ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist und welche Kriterien für die Wiederzulassung zur Schule zu beachten sind.

Sollten Sie weitergehende Frage haben, steht Ihnen die Schulleitung, Herr Dejon, als auch unser Sekretariat unter der Rufnummer 06233-64819 zur Verfügung. Gesundheitliche Fragen klären Sie jedoch bitte mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder Ihrem Arzt ab.