1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47,

Erneute Schulschließungen allgemeinbildender Schulen in Frankenthal

Erneute Schulschließungen allgemeinbildender Schulen in Frankenthal

Liebe Schulgemeinschaft,

Auf diesem Weg möchten wir Sie darüber informieren, dass der nach dem heute in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgegebene Schwellenwert von 165 in der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz) seit Donnerstag, den 22.4.2021 überschritten ist. Die Prognose des zuständigen Gesundheitsamtes bestätigt diese Tendenz, so dass auch morgen, Samstag, den 24.4.2021,  dieser maßgebliche Schwellenwert überschritten sein wird.

Somit ist an drei aufeinander folgenden Tagen ( 22.4.2021, 23.4.2021 und 24.4.2021 ) der Schwellenwert in der Stadt Frankenthal (Pfalz) überschritten.

Aus diesem Grund ist ab Montag, den 26.4.2021, in der Stadt Frankenthal (Pfalz) der Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen vorerst untersagt.

Ab Montag Distanzunterricht

Für die IGS Frankenthal heißt das, dass ab dem kommenden Montag, 26.04.2021, sämtliche Jahrgänge wieder in den Distanzunterricht wechseln, der Präsenzunterricht kann aufgrund der Infektionslage innerhalb Frankenthals nicht realisiert werden. Für die Jahrgänge 5-7 bieten wir, wie dies Ihnen bereits bekannt ist, eine Notbetreuung an. Wenden Sie sich hierzu an die entsprechenden Stufenleitungen.

Informationen zu den Kursarbeiten in der Oberstufe werden erst am Montag folgen.

Verpflichtende Selbsttests an Schulen

Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dafür auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Da Tests nun verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, müssen Sie keine schriftliche Einverständniserklärung mehr abgeben. Es reicht aus, wenn Ihr Kind am Testtag zum Unterricht erscheint. Wichtig ist, dass auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen den Testnachweis erbringen müssen. Das Bundesgesetz sieht hier keine Ausnahme vor.

Das Gesetz erlaubt auch andere Testnachweise neben den Selbsttests in den Schulen: Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

Ohne Testung kein Präsenzunterricht möglich

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab kommender Woche nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten ausgestellte „Befreiung“ oder ein Widerspruch gegen die Tests daran nichts ändert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Elternschreiben des Bildungsministeriums.

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