1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47,

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Schulöffnung an der IGS Frankenthal. Wichtige Elternbriefe, Informationen zum Infektionsschutz und Handlungsanweisungen können Sie den folgenden Ausführungen entnehmen.

Wichtig: Aktuelle Informationen zur Schulöffnung 

Ab Montag, den 15.03.21, wird der Präsenzunterricht an den weiterführenden Frankenthaler Schulen aufgrund der hohen Inzidenz nach Rücksprache mit dem Schulträger, dem Gesundheitsamt und der ADD im Stadtgebiet ausgesetzt.

Jahrgänge wieder im Distanzunterricht

Für die Jahrgänge 7-12 bedeutet dies, dass der Unterricht weiterhin als Fernunterricht realisiert wird und der Präsenzunterricht aktuell nicht stattfinden kann.

Auch für die Jahrgänge 5 und 6 wird der Wechselunterricht aufgehoben. Sie kehren in den Fernunterricht zurück. Eine Notbetreuung wird weiterhin für die Jahrgangsstufen 5-7 sowie für Förderschüler:innen nach Rücksprache mit der Stufenleitung angeboten.

Informationen zu den Klassenarbeiten

Die Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 5-10 entfallen in der Zeit des Fernunterrichts, die Kursarbeiten in der MSS finden jedoch wie geplant in Präsenz vor Ort statt. Hierzu gilt das Schreiben des Bildungsministeriums vom 26.01.2021.

Auch die mündlichen Abiturprüfungen finden wie geplant vor Ort und unter Wahrung der Hygienevorschriften statt.

Wir alle wissen, dass diese dynamischen Zeiten einmal mehr uns herausfordern und Vieles von uns abverlangen. Sollte es in schulischer Hinsicht Fragen Ihrerseits geben, so stehen die Tutoren, die Stufenleitungen aber auch die Schulleitung für  Sie zur Verfügung. Gemeinsam als Team werden wir auch diese Phase der Pandemie meistern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre ständiges Engagement.

—– Ab hier stehen veraltete Informationen, die zeitnah überarbeitet werden!!!——

Informationen für die Jahrgänge 9 und 10

Ab dem 15.3.2021 findet Schule auch für die Jahrgänge 9 und 10 wieder im Präsenzunterricht statt. Es wird dann im Modell des Wechselunterrichts wieder schrittweise die Schule geöffnet.

Um die notwendigen Abstandsregelungen einhalten zu können, werden die Klassen aufgeteilt, so dass maximal 15 Schüler*innen einer Klasse zum Unterricht kommen. Die Schüler*innen der Gruppe B starten am 15. März, während die Schüler*innen der Gruppe A Aufgaben zu Hause erledigen. Gruppe A kommt am 22. März in die Schule, während Gruppe B zu Hause Arbeitsaufträge bearbeitet.

Nach den Osterferien (Donnerstag, 8.4.) kommt Gruppe B in die Schule, nach den Pfingstferien (Montag, 7.6.) Gruppe A.

Wichtig: Wer in seiner Woche krank ist, kann nicht am Unterricht in der darauffolgenden Woche teilnehmen, da dann die Mitschüler*innen der anderen Gruppe Unterricht haben! Die Tutor*innen werden über die Einteilung der Gruppen informieren.

Die Terminverteilung würde dann so aussehen:

Am 22. und 23. März entfällt der Präsenzunterricht, da an diesen beiden Tagen die mündlichen Abiturprüfungen stattfinden.

Informationen für die Jahrgänge 7 und 8

Ab dem 15.3.2021 findet Schule auch für die Jahrgänge 7 und 8 wieder im Präsenzunterricht statt. Es wir dann im Modell des Wechselunterrichts wieder schrittweise die Schule geöffnet.

Um die notwendigen Abstandsregelungen einhalten zu können, werden die Klassen aufgeteilt, so dass maximal 15 Schüler*innen einer Klasse zum Unterricht kommen. Die Schüler*innen der Gruppe B starten am 15. März, während die Schüler*innen der Gruppe A Aufgaben zu Hause erledigen. Gruppe A kommt am 24. März in die Schule, während Gruppe B zu Hause Arbeitsaufträge bearbeitet.

Nach den Osterferien (8.4.) kommt Gruppe B in die Schule, nach den Pfingstferien (7.6.) Gruppe A.

Wichtig: Wer in seiner Woche krank ist, kann nicht am Unterricht in der darauffolgenden Woche teilnehmen, da dann die Mitschüler*innen der anderen Gruppe Unterricht haben! Die Tutor*innen werden über die Einteilung der Gruppen informieren.”

Die Terminverteilung für die Jahrgänge 7 und 8 würde dann so aussehen:

Informationen für die Jahrgänge 5 und 6

Um die notwendigen Abstandsregelungen einhalten zu können, werden die Klassen aufgeteilt, so dass maximal 15 Schüler/innen einer Klasse zum Unterricht kommen. Die Schüler*innen der Gruppe A beginnen am 08. März, während die Schüler*innen der Gruppe B Aufgaben zu Hause erledigen. Gruppe B kommt am 15. März in die Schule, während Gruppe A zu Hause Arbeitsaufträge bearbeitet. Nach den Osterferien (8.4.) kommt Gruppe B in die Schule, nach den Pfingstferien (7.6.) Gruppe A.

Daraus ergibt sich folgende Terminverteilung:

Wichtige Informationen

Wer in seiner Woche krank ist, kann nicht am Unterricht in der darauffolgenden Woche teilnehmen, da dann die Mitschüler*innen der anderen Gruppe Unterricht haben! Die Tutor*innen werden über die Einteilung der Gruppen informieren.

Die Schüler*innen, die jeweils die Arbeitsaufträge im Fernunterricht bearbeiten, sind mittlerweile mit der Vorgehensweise vertraut, haben große Fortschritte im Umgang mit den in den Klassen eingeführten Lernplattformen gemacht.

Dabei ist zu beachten, dass das Abfotografieren und Zuschicken der Schülerergebnisse nicht mehr im Vordergrund steht, sondern die direkte Bearbeitung der Aufgaben am jeweiligen Gerät (z.B. Worddokumente am Tablet / I-Pad oder Laptop). Dafür ist es nicht erforderlich, dass Microsoft Word auf dem Gerät installiert ist. Durch die Bearbeitung in Word-Online wird dies ermöglicht und führt zu zufriedenstellenden Ergebnissen, auch bei eingeschränkten Funktionen gegenüber der Desktop-Version.

Als Alternative kann die kostenlose Software Libre Office auf dem Gerät installiert werden.

Die handschriftliche Erledigung von Aufgaben wird aber auch im Fernunterricht weitergeführt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass je nach Gestaltung des Arbeitsblattes die Erledigung von Aufgaben auf dem Smartphone mitunter beschwerlich oder sogar unmöglich sein kann.

Ausleihe von Laptops – Modalitäten und Informationen

Daher bitten wir Sie, liebe Eltern, die Möglichkeit der Ausleihe von Laptops unserer Schule wahrzunehmen, solange wir noch Geräte zur Verfügung stellen können bzw. das Sofortausstattungsprogramm der Stadt Frankenthal zu nutzen, sofern dies schon verfügbar ist. Wir werden Sie und euch darüber informieren. Bei Rückfragen wisst ihr auch, liebe Schülerinnen und Schüler, wie ihr uns schnell erreichen könnt. Und zögern auch Sie nicht, liebe Eltern, sich an uns zu wenden, wenn Probleme beim Lernen oder Bearbeiten der Aufgaben auftreten sollten. Manche von Ihnen haben den Fernunterricht Ihres Kindes „miterlebt“ und sich dazu auch schon zu Wort gemeldet. In diesem Zusammenhang recht herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit!

Bei Rückmeldungen bezüglich einer vermeintlich zu großen Aufgabenmenge nehmen die Tutor*innen eine individuelle Beratung der Schüler*innen vor, besprechen sich gegebenenfalls mit den Fachlehrkräften oder geben die Information in die Teamdiskussion, in der wir zusammen Lösungswege erarbeiten.

Informationen zum Stundenplan

Eine zweite Änderung gegenüber dem 1. Wechselunterricht betrifft den Stundenplan: Die Klassen besuchen den Unterricht nach dem “normalen” Stundenplan (und nicht nach einem stundenmäßig verkürzten und fächermäßig abgespeckten wie im letzten Schuljahr). Das heißt, der Ganztagsbetrieb läuft wieder wie vor den Ferien an.

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass die Befreiung von den EVA-Stunden und der Arbeitsgemeinschaft am Nachmittag weiterhin gilt. Es muss also kein erneuter Antrag gestellt werden. Wir wünschen uns auch, dass die Teilnahme am Schwerpunkt Musik, Kunst oder Forschen davon nicht betroffen ist. Bedenkt bitte, liebe Schülerinnen und Schüler: In diesen Schwerpunkten werden eure Talente gefördert. Dafür bekommt ihr am Ende der 6. Klasse eine Auszeichnung (Zertifikat, eine Art Zeugnis). Es wäre schade, wenn ihr eure Teilnahme wegen dieses “Befreiungsangebots” kurzzeitig beendet und somit eine Chance in der Schule nicht wahrnehmt, eure Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Wie die Planungen bzgl. einer möglichen Schulöffnung des Landes Rheinland-Pfalz aussehen, können Sie dieser Seite entnehmen: Corona.RLP.de

Hygienekonzept

Für den Präsenzunterricht sind die Vorgaben des Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz (7. Fassung) zu beachten. Das heißt, es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske: im Schulgebäude und im freien Schulgelände. Geeignet sind medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar. Die letztgenannten sind im Unterricht nicht erforderlich. Es sind keine Gesichtsvisiere aus Kunststoff als Ersatz erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten und es ist auf regelmäßiges Lüften zu achten. Wir werden regelmäßige Erholungszeiten  ermöglichen, in der der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden kann: unter Berücksichtigung des Abstands zu anderen Personen während des Unterrichts, im Freien, für einzelne Gruppen / Klassen im Freien nach Bedarf, in den Hofpausen zum Essen und Trinken (Sitzpflicht!).  Und natürlich sind individuelle Lösungen möglich (z.B. bei Asthma).

Für eine Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen muss ein Attest konkrete, nachvollziehbare Gründe enthalten, ein allgemeiner Verweis auf gesundheitliche Gründe reicht nicht aus. Betreffende Schüler*innen sollen trotzdem am Präsenzunterricht teilnehmen, was durch besondere Maßnahmen gewährleistet werden soll: z.B. zeitversetztes Erscheinen zum Unterricht, Mindestabstand, Pause im Klassenraum (ggf. unter Aufsicht).

Richtiges Anlegen

Das folgende Video veranschaulicht Ihnen und Euch, weshalb es sinnvoll ist, im Alltag eine Schutzmaske zu tragen und wie man diese richtig anlegt. Das Video wurde von der BzgA zur Verfügung gestellt.

Information zu den Unterrichtszeiten 

Der Unterricht wird bei der Öffnung der Schule nach dem regulären Stundenplan realisiert. Abweichungen davon können sich aufgrund der dynamischen Pandemielage jedoch kurzfristig ergeben.

Betretungsverbot für Eltern

Auf Anordnung des Ministeriums gilt für Eltern ein Betretungsverbot der Schule. Falls der Wunsch nach einem persönlichen Gespräch besteht, muss vorher ein Termin vereinbart werden. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, dürfen den Schulparkplatz nicht befahren! Wir bitten darum, die angrenzenden Straßen, z.B. in der Nähe der Bushaltestelle, zu nutzen.

Das Tragen der Maske im Schulbetrieb

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske: im Schulgebäude und im freien Schulgelände. Geeignet sind medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar. Die letztgenannten sind im Unterricht nicht erforderlich.

Wir werden regelmäßige Erholungszeiten  ermöglichen, in der der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden kann: unter Berücksichtigung des Abstands zu anderen Personen während des Unterrichts, im Freien, für einzelne Gruppen / Klassen im Freien nach Bedarf, in den Hofpausen zum Essen und Trinken (Sitzpflicht!).  Und natürlich sind individuelle Lösungen möglich (z.B. bei Asthma).

Für eine Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen muss ein Attest konkrete, nachvollziehbare Gründe enthalten, ein allgemeiner Verweis auf gesundheitliche Gründe reicht nicht aus.

Was tun bei Erkältungsanzeichen?

Tritt ein Infekt mit (auch nur geringen) Erkältungsanzeichen auf, darf die Schule nicht besucht werden. Eine Rückkehr ist erst nach 24 Stunden ohne Erkältungssymptome möglich. Wird ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt, bleiben die betroffenen Schüler*innen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.

Die Nicht-Teilnahme von Schüler*innen am Präsenzunterricht zum Schutz von Angehörigen ist nur in Ausnahmefällen und zeitlich befristet möglich. Ein Attest muss vorgelegt werden. Die Pflicht zur Teilnahme am Fernunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Informationen zum Sportunterricht

Der Sportunterricht kann im Freien ohne Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln, in der Sporthalle mit Maske unter geringer Belastung oder als Theorieunterricht durchgeführt werden. Für letzteren Fall gelten die gleichen Vorschriften wie für die anderen Fächer, was die Leistungsüberprüfungen betrifft (z.B. Hausaufgabenüberprüfungen, 10-Stunden-Tests, Referate, Epochalnote).

Informationen zum Musikunterricht

Auch musikpraktisches Arbeiten kann nur mit Mund-Nasen-Schutz geschehen. Soweit die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen nicht gewährleistet werden können, ist diese Form des Musikunterrichts nicht durchführbar.

Wir bitten euch, liebe Schülerinnen und Schüler, euch hier noch mehr anzustrengen, um diese Regeln einzuhalten. Ihr schafft das! Sprechen Sie, liebe Eltern, bitte mit Ihrem Kind über die Bedeutung dieser Regeln: Wie wichtig es ist, mit Blick auf die Infektionskrankheit keinen Körperkontakt zu haben, sondern die Abstandsregeln zu beachten! Denn: Wir sind alle in der Verantwortung, eine Verbreitung des Virus zu verhindern, um vor allem ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen.

Downloads und Formulare

corona

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Einverständniserklärung (Eltern minderjähriger Schüler:innen) 193.71 KB 228 downloads

Hier finden Sie die notwendige Einverständniserklärung für die freiwillige Testung...
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Einverständniserklärung für Selbsttest (Volljährige Schüler:innen) 192.72 KB 59 downloads

Hier die notwendige Einverständniserklärung für volljährige Schüler:innen, welche...
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Elternbrief "Freiwillige Selbsttests an Schulen in RLP" 156.14 KB 85 downloads

Hier der Elternbrief des Bildungsministeriums bzgl. der freiwilligen Selbsttests. ...

     

    Informationen zur Schulschließung

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    Informationen zu Homeschooling

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