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Schulöffnung Jahrgang 5 und 6 – 08.3.2021

Schulöffnung Jahrgang 5 und 6 – 08.3.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler von Jahrgang 5 und 6, sehr geehrte Eltern,

wir freuen uns, dass der Unterricht nach der langen Pause wieder beginnt.

Nach dem derzeitigen Stand startet der Unterricht in der Schule wieder am 8. März, falls es die Infektionszahlen zulassen.

Um die notwendigen Abstandsregelungen einhalten zu können, werden die Klassen aufgeteilt, so dass maximal 15 Schüler/innen einer Klasse zum Unterricht kommen. Die Schüler*innen der Gruppe A beginnen am 08. März, während die Schüler*innen der Gruppe B Aufgaben zu Hause erledigen. Gruppe B kommt am 15. März in die Schule, während Gruppe A zu Hause Arbeitsaufträge bearbeitet. Nach den Osterferien (8.4.) kommt Gruppe B in die Schule, nach den Pfingstferien (7.6.) Gruppe A.

Daraus ergibt sich folgende Terminverteilung:

Wichtige Informationen

Wer in seiner Woche krank ist, kann nicht am Unterricht in der darauffolgenden Woche teilnehmen, da dann die Mitschüler*innen der anderen Gruppe Unterricht haben! Die Tutor*innen werden über die Einteilung der Gruppen informieren.

Die Schüler*innen, die jeweils die Arbeitsaufträge im Fernunterricht bearbeiten, sind mittlerweile mit der Vorgehensweise vertraut, haben große Fortschritte im Umgang mit den in den Klassen eingeführten Lernplattformen gemacht.

Dabei ist zu beachten, dass das Abfotografieren und Zuschicken der Schülerergebnisse nicht mehr im Vordergrund steht, sondern die direkte Bearbeitung der Aufgaben am jeweiligen Gerät (z.B. Worddokumente am Tablet / I-Pad oder Laptop). Dafür ist es nicht erforderlich, dass Microsoft Word auf dem Gerät installiert ist. Durch die Bearbeitung in Word-Online wird dies ermöglicht und führt zu zufriedenstellenden Ergebnissen, auch bei eingeschränkten Funktionen gegenüber der Desktop-Version.

Als Alternative kann die kostenlose Software Libre Office auf dem Gerät installiert werden.

Die handschriftliche Erledigung von Aufgaben wird aber auch im Fernunterricht weitergeführt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass je nach Gestaltung des Arbeitsblattes die Erledigung von Aufgaben auf dem Smartphone mitunter beschwerlich oder sogar unmöglich sein kann.

Ausleihe von Laptops – Modalitäten und Informationen

Daher bitten wir Sie, liebe Eltern, die Möglichkeit der Ausleihe von Laptops unserer Schule wahrzunehmen, solange wir noch Geräte zur Verfügung stellen können bzw. das Sofortausstattungsprogramm der Stadt Frankenthal zu nutzen, sofern dies schon verfügbar ist. Wir werden Sie und euch darüber informieren. Bei Rückfragen wisst ihr auch, liebe Schülerinnen und Schüler, wie ihr uns schnell erreichen könnt. Und zögern auch Sie nicht, liebe Eltern, sich an uns zu wenden, wenn Probleme beim Lernen oder Bearbeiten der Aufgaben auftreten sollten. Manche von Ihnen haben den Fernunterricht Ihres Kindes „miterlebt“ und sich dazu auch schon zu Wort gemeldet. In diesem Zusammenhang recht herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit!

Bei Rückmeldungen bezüglich einer vermeintlich zu großen Aufgabenmenge nehmen die Tutor*innen eine individuelle Beratung der Schüler*innen vor, besprechen sich gegebenenfalls mit den Fachlehrkräften oder geben die Information in die Teamdiskussion, in der wir zusammen Lösungswege erarbeiten.

Informationen zum Stundenplan

Eine zweite Änderung gegenüber dem 1. Wechselunterricht betrifft den Stundenplan: Die Klassen besuchen den Unterricht nach dem “normalen” Stundenplan (und nicht nach einem stundenmäßig verkürzten und fächermäßig abgespeckten wie im letzten Schuljahr). Das heißt, der Ganztagsbetrieb läuft wieder wie vor den Ferien an.

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass die Befreiung von den EVA-Stunden und der Arbeitsgemeinschaft am Nachmittag weiterhin gilt. Es muss also kein erneuter Antrag gestellt werden. Wir wünschen uns auch, dass die Teilnahme am Schwerpunkt Musik, Kunst oder Forschen davon nicht betroffen ist. Bedenkt bitte, liebe Schülerinnen und Schüler: In diesen Schwerpunkten werden eure Talente gefördert. Dafür bekommt ihr am Ende der 6. Klasse eine Auszeichnung (Zertifikat, eine Art Zeugnis). Es wäre schade, wenn ihr eure Teilnahme wegen dieses “Befreiungsangebots” kurzzeitig beendet und somit eine Chance in der Schule nicht wahrnehmt, eure Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Weiterführende Informationen – Maskenpflicht

Im Schüler-Elternbrief vom 19.05.2020 gegebene Hinweise gelten auch weiterhin wie z.B. die Pflicht zum Verlassen des Schulgebäudes in den Hofpausen und nach Unterrichtsende oder das vom Ministerium für Bildung angeordnete Betretungsverbot der Schule.

Für den Präsenzunterricht sind die Vorgaben des Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz (7. Fassung) zu beachten. Das heißt, es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske: im Schulgebäude und im freien Schulgelände. Geeignet sind medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar. Die letztgenannten sind im Unterricht nicht erforderlich. Es sind keine Gesichtsvisiere aus Kunststoff als Ersatz erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten und es ist auf regelmäßiges Lüften zu achten. Wir werden regelmäßige Erholungszeiten  ermöglichen, in der der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden kann: unter Berücksichtigung des Abstands zu anderen Personen während des Unterrichts, im Freien, für einzelne Gruppen / Klassen im Freien nach Bedarf, in den Hofpausen zum Essen und Trinken (Sitzpflicht!).  Und natürlich sind individuelle Lösungen möglich (z.B. bei Asthma).

Für eine Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen muss ein Attest konkrete, nachvollziehbare Gründe enthalten, ein allgemeiner Verweis auf gesundheitliche Gründe reicht nicht aus. Betreffende Schüler*innen sollen trotzdem am Präsenzunterricht teilnehmen, was durch besondere Maßnahmen gewährleistet werden soll: z.B. zeitversetztes Erscheinen zum Unterricht, Mindestabstand, Pause im Klassenraum (ggf. unter Aufsicht).

Was tun bei Erkältungsanzeichen?

Tritt ein Infekt mit (auch nur geringen) Erkältungsanzeichen auf, darf die Schule nicht besucht werden. Eine Rückkehr ist erst nach 24 Stunden ohne Erkältungssymptome möglich. Wird ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt, bleiben die betroffenen Schüler*innen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.

Die Nicht-Teilnahme von Schüler*innen am Präsenzunterricht zum Schutz von Angehörigen ist nur in Ausnahmefällen und zeitlich befristet möglich. Ein Attest muss vorgelegt werden. Die Pflicht zur Teilnahme am Fernunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Informationen zum Sportunterricht

Der Sportunterricht kann im Freien ohne Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln, in der Sporthalle mit Maske unter geringer Belastung oder als Theorieunterricht durchgeführt werden. Für letzteren Fall gelten die gleichen Vorschriften wie für die anderen Fächer, was die Leistungsüberprüfungen betrifft (z.B. Hausaufgabenüberprüfungen, 10-Stunden-Tests, Referate, Epochalnote).

Informationen zum Musikunterricht

Auch musikpraktisches Arbeiten kann nur mit Mund-Nasen-Schutz geschehen. Soweit die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen nicht gewährleistet werden können, ist diese Form des Musikunterrichts nicht durchführbar.

Wir bitten euch, liebe Schülerinnen und Schüler, euch hier noch mehr anzustrengen, um diese Regeln einzuhalten. Ihr schafft das! Sprechen Sie, liebe Eltern, bitte mit Ihrem Kind über die Bedeutung dieser Regeln: Wie wichtig es ist, mit Blick auf die Infektionskrankheit keinen Körperkontakt zu haben, sondern die Abstandsregeln zu beachten! Denn: Wir sind alle in der Verantwortung, eine Verbreitung des Virus zu verhindern, um vor allem ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, besonders Gesundheit.

Und wir freuen uns wieder auf euch!

Viele Grüße

Steffen Becker

(Stufenleitung 5/6)

Download des Elternbriefes