Kontakt der Schule
Robert Schuman IGS Frankenthal
Ziegelhofweg 16
67227 Frankenthal
sekretariat@igs-frankenthal.de
Telefon: 06233-64819
Fax: 06233-360915
Aktuelles
Quicklinks zu den Informationen:
Schulschließung / Notbetreuung / Unterrichtsausfall / Notengebung / Klassenfahrten
Die Schulschließung an der IGS Frankenthal
Wie Sie sicher schon der Presse entnommen haben, wird der Lockdown bis 14.02.2021 fortgesetzt. Für die Robert Schuman IGS bedeutet dies, dass wir die Beschulung weiterhin für alle Klassen im Distanzunterricht vornehmen müssen. Bitte denken Sie alle daran, dass wir nach wie vor Distanzunterricht im Rhythmus des Stundenplans machen. Für alle Schülerinnen und Schüler beginnt der Tag also um 8 Uhr. Die Lehrkräfte haben Arbeitsaufträge gestellt und stehen in Ihren Unterrichtsstunden für Fragen zur Verfügung. In vielen Klassen gibt es Begrüßungsrituale und Unterrichtseinheiten per Videokonferenz.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an unser Sekretariat. Für jahrgangsspezifische Anfragen stehen Ihnen Ihre Tutoren und Stufenleitungen gerne via E-Mail zur Verfügung.
Informationen zur Notbetreuung
Da diese Betreuungssituation viele Eltern vor große Herausforderungen stellt, richten die Schulen des Landes Rheinland-Pfalz, darunter auch die IGS Frankenthal, eine Notbetreuung ein.
Um diese Notbetreuung sicherzustellen, organisiert die Robert Schuman IGS FT ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Wir bitten die Eltern unserer Schülerinnen und Schülern den Betreuungsbedarf unserem Orientierungsstufenleiter Herrn Steffen Becker (s.becker@igs-frankenthal.de) mitzuteilen – am besten mit einigen Tagen Vorlauf.
Kompensation des Unterrichtsausfalls
Zur Kompensation des Unterrichtsausfalls stellen die Fachlehrer Arbeitsmaterialen zur Verfügung. Diese sind von den Schülern verpflichtend zu bearbeiten. Die Verteilung erfolgt aktuell über die schulinternen Email-Adressen der Schülerinnen und Schüler sowie individuell vereinbarte Kommunikationskanäle.
Die allgemeine Kommunikation während der Schulschließung erfolgt vorrangig über die Ihnen bekannte Meldekette (Schulleitung –> Tutoren/SEB –> Eltern/Kinder).
Des Weiteren bietet die IGS Frankenthal eine detaillierte Informationsseite mit Anleitungen und weiterführenden Links zum Thema “Homeschooling” an, welches in den kommenden Tagen weiter ausgebaut wird. Auch die Vereinheitlichung des Aufgabenpools und der Lehrer-Schüler-Kommunikation ist Ziel dieser Konzeptarbeit, die dann auf der entsprechenden Unterseite veröffentlicht wird.
Informationen zur Notengebung während der Schulschließung
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem Schreiben des Bildungsministeriums
“… Auch wenn die Zahl der im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungsnachweise aufgrund der Schulschließungen geringer ist als in regulären Schulhalbjahren, reichen diese aus, um … eine aus den Leistungen des ersten und des zweiten Schulhalbjahres gebildete Zeugnisnote für das Jahreszeugnis zu bilden.
Die … vorgegebene Anzahl von Klassenarbeiten muss ausnahmsweise nicht erbracht werden.
Die Tage der Schulschließung werden nicht als Fehltage gewertet. Die Zeugnisse enthalten keine Bemerkung, dass der reguläre Unterrichtsbetrieb … zeitweise nicht stattgefunden hat, …
Abschlussentscheidungen sowie die Entscheidungen über die Übergangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe können ganz regulär nach den Regelungen der ÜSchO auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis erfolgen. …
[Für die] gymnasialen Oberstufe … gilt, dass alle Halbjahresnoten der Jahrgangstufen 11/2 und 12/2 auf der Grundlage der im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungen zu bilden sind. Eine Doppelzählung etwa der Noten des ersten Halbjahres ist nicht zulässig. Es sollte in allen Kursen möglich sein, die geforderten Leistungskurs- und Grundkursarbeiten zu schreiben und mehrere andere Leistungsnachweise zu fordern, …“
Das Origianlschreiben vom 27.03.2020
Informationen zu Klassenfahrten
Schulfahrten im Inland dürfen wieder gebucht werden. Hierbei sind sowohl die rheinland-pfälzischen als auch die Hygienevorgaben der Zieldestination, insbesondere die jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnungen und die hierauf beruhenden einschlägigen Hygienekonzepte, zu beachten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem offiziellen Schreiben des Ministeriums vom 17.09.2020: