1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47,

Start in den Wechselunterricht ab 05.05.2021

Start in den Wechselunterricht ab 05.05.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit Dienstag, 27.04.21 wieder unter 165. Darüber freuen wir uns alle sehr! Daraus folgt auch, dass wir ab Mittwoch, den 05.05.21 wieder in den Wechselunterricht gehen können.

Der Wechselunterricht läuft nach dem Ihnen und Ihren Kindern bekannten Schema ab. In der Woche, 05.05.21 – 07.05.21 werden die Schülerinnen und Schüler der Gruppe B bzw. diejenigen Schülerinnen und Schüler, die auch in der Woche vom 19.04. – 23.04.2021 vor Ort an der Schule unterrichtet wurden.

Mit dem Beginn der Wechselunterrichtsphase startet auch an der IGS Frankenthal die Pflicht zu Selbsttestungen, wie dies durch das neu in Kraft getretene Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgesehen ist. Die Testpflicht gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler, als auch das gesamte Personal, welches an der Schule tätig ist.

Verpflichtende Selbsttests an Schulen

Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dafür auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Da Tests nun verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, müssen Sie keine schriftliche Einverständniserklärung mehr abgeben. Es reicht aus, wenn Ihr Kind am Testtag zum Unterricht erscheint. Wichtig ist, dass auch vollständig Geimpfteund nach einer Corona-Infektion genesene Personen den Testnachweis erbringen müssen. Das Bundesgesetz sieht hier keine Ausnahme vor.

Das Gesetz erlaubt auch andere Testnachweise neben den Selbsttests in den Schulen: Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

Ohne Testung kein Präsenzunterricht möglich

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten ausgestellte „Befreiung“ oder ein Widerspruch gegen die Tests daran nichts ändert.

Testungen zu Hause nicht möglich

Von der qualifizierten Selbstauskunft, im Rahmen derer einzelne Schülerinnen und Schüler unter Anleitung und Dokumentation durch ihre Eltern begleitet zuhause Selbsttests durchführen können, kann an der IGS in Frankenthal kein Gebrauch gemacht werden – dokumentierte Heimtestungen, angeleitet durch Eltern, sind daher für den Schulbesuch der IGS Frankenthal nicht ausreichend.

Wir wissen, dass die neuen Regelungen zahlreiche Herausforderungen für die gesamte Schulgemeinschaft darstellen, die wir aber einmal mehr gemeinsam meistern werden. Sofern es Ihrerseits oder seitens Ihrer Kinder Unklarheiten gibt, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Tutoren und Stufenleitungen.