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Wichtiger Hinweis: Mögliche Aktionen gegen Mund-Nasen-Schutz an Schulen geplant

Wichtiger Hinweis: Mögliche Aktionen gegen Mund-Nasen-Schutz an Schulen geplant

Liebe Schulgemeinschaft,

uns haben Hinweise erreicht, dass eine Initiative am 9. November deutschlandweit an ca. 1.000 Schulen Aktionen gegen die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung durchführen will. Insbesondere sollen Eltern, die Mitglied der Initiative sind oder dieser nahe stehen, Kinder und deren Angehörige auf dem Schulweg ansprechen und diesen unwirksame Masken mit einem Logo der Initiative und eine CO2-Messung unter den Masken der Kinder anbieten, um auf die angebliche Gefährlichkeit und Unwirksamkeit der Masken hinzuweisen.

Aus diesem Grund möchten wir Sie und Euch auf Folgendes hinweisen:

Es gilt auch weiterhin für Schulen das Gebot politischer Neutralität. Neben der Unparteilichkeit der Schule ist allerdings auch die Fürsorge für die Schülerinnen und Schülern handlungsleitend. Da nach den vorliegenden Presseberichten damit zu rechnen ist, dass Schülerinnen und Schüler und deren Eltern möglicherweise zu Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (z.B. Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung) aufgerufen werden sollen, mit denen sie ihre Gesundheit oder die Gesundheit anderer (auch in der Schule) gefährden können, gebieten es der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Fürsorgepflicht, die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld zu sensibilisieren und über die möglichen Folgen eines solchen Handelns aufzuklären.

Die Schule respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen auch von Schülerinnen und Schülern. Dies beinhaltet jedoch nicht Handlungen, die zu Rechtsverstößen, Gesundheitsgefährdungen oder Gefährdungen des Schulfriedens führen. Das bewusste Tragen ungeeigneter Mund-Nase-Bedeckungen auf dem Schulgelände sowie das Drängen anderer Schülerinnen und Schüler zu Verstößen gegen die Hygieneverordnungen in der Schule stellen daher Pflichtverletzungen dar, die mit erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gemäß dem Schulgesetz RLP geahndet werden können.

Gleiches gilt auch dann, wenn außerschulisches Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu einer Störung des Schulfriedens führt und die Bildungs- und Erziehungsarbeit von Schule behindert (zB. wenn Schülerinnen und Schüler direkt vor dem Schulgelände bedrängt, zu Verstößen gegen die Coronaverordnungen aufgerufen oder beim Zutritt zur Schule behindert werden).

Wir bitten Sie und Euch daher insbesondere zu Beginn dieser Woche, aber auch im Allgemeinen, weiterhin rücksichtsvoll und umsichtig die Hygienevorschriften zu beachten und besondere Vorkommnisse, die dahingehend das Schulleben betreffen, zeitnah zu kommunizieren. Die Tutoren, Stufenleitungen, aber auch die Schulleitung stehen hierfür in gewohnter Weise zur Verfügung.

#gemeinsam_gegen_corona