1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47,

Regelung Mensabesuch und Essensausweis

Regelung Mensabesuch und Essensausweis

Sehr geehrte Eltern / Personensorgeberechtigte,

in diesem Schuljahr haben wir die Essensausgabe neu geregelt, da inzwischen rund zweihundert Schüler und Schülerinnen den Mittagstisch in der Mensa nutzen.

Wir haben an alle Schüler und Schülerinnen, die zur Teilnahme angemeldet sind, „Essensausweise“ mit Bild ausgegeben, die bei der Essensausgabe vorzuzeigen sind.

Inzwischen haben wir festgestellt, dass viele Schüler und Schülerinnen diese Regelung sehr oberflächlich handhaben und häufig ohne Ausweis in der Mensa erscheinen.

Da wir, auch gegenüber dem Schulträger, die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung  der Mensa tragen, haben wir folgende Regelungen vereinbart.

  1. Wenn Schüler bzw. Schülerinnen den Essensausweis vergessen, können sie im Sekretariat einen Tagesausweis erhalten, dafür ist 1 € zu zahlen, der dem Förderverein der Schule zugutekommt.
  2. Der Verlust des Essensausweises ist kostenpflichtig. Wir werden ihn erst bestellen, wenn ein Kostenbeitrag von 5.00 € im Sekretariat geleistet wurde.

Bis der neue Ausweis eintrifft, bekommen die Schüler/innen einen Ersatzausweis im Sekretariat. Dieser muss später im Austausch gegen den neuen Ausweis zurückgeben werden.

Regelung Schülerausweis

  1. Der Verlust des Schülerausweises ist kostenpflichtig. Wir werden erst einen neuen bestellen, wenn ein Kostenbeitrag von 5.00 € im Sekretariat geleistet wurde.

Allgemein gilt:

Sollte ein Schüler/eine Schülerin die Schule vorzeitig verlassen, muss der Essens- bzw. Schülerausweis an uns zurückgegeben werden. Dies geschieht in diesem Fall am letzten Schultag an unserer Schule.

Mit freundlichen Grüßen

P. Volz
(Schulleitung)

Anmerkung der Redaktion: Den Elternbrief finden Sie auch als Download auf unserer Elterninformationsseite.